Versicherungsvertragsgesetz: Rechtsaspekte und Änderungen (2024)

In diesem umfassenden Beitrag werden wir alle wichtigen rechtlichen Aspekte des deutschen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) betrachten. Dieses Gesetz regelt den Abschluss und die Änderung von Versicherungsverträgen sowie die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien. Darüber hinaus werden wir auf bedeutsame Änderungen, die in den letzten Jahren in das VVG eingeflossen sind, eingehen und häufig gestellte Fragen beantworten, die uns in der Praxis begegnen.

Gliederung

  • Grundprinzipien und rechtlicher Hintergrund vom Versicherungsvertragsgesetz
  • Pflichten des Versicherungsnehmers und des Versicherers
  • Vertragliche Gestaltung und Rechtsfolgen von Verstößen gegen das Versicherungsvertragsgesetz
  • Änderungen des Versicherungsvertragsgesetzes in den letzten Jahren
  • Fragen und Antworten (FAQs) zum Versicherungsvertragsgesetz

Grundprinzipien und rechtlicher Hintergrund vom Versicherungsvertragsgesetz

Das deutsche Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bildet die gesetzliche Grundlage für den Abschluss, die Durchführung und die Beendigung von Versicherungsverträgen in Deutschland. Als vertragliche Vereinbarung zwischen dem Versicherungsnehmer (VN) und dem Versicherer (VR) legt es die rechtlichen Bedingungen für die Zusammenarbeit zwischen den Vertragspartnern fest.

Das VVG ist in vier Teile gegliedert:

  • Erster Teil: Allgemeine Vorschriften (§§ 1-48 VVG)
  • Zweiter Teil: Lebensversicherung (§§ 150-171 VVG)
  • Dritter Teil: Krankenversicherung (§§ 192-268 VVG)
  • Vierter Teil: Schadens- und Unfallversicherung (§§ 271-291 VVG)

Die Regelungen des VVG gelten für alle in Deutschland tätigen Versicherer, unabhängig davon, ob sie ihren Geschäftssitz im In- oder Ausland haben.

Rechtsquellen

Das VVG ist nicht die einzige Rechtsquelle im Bereich der Versicherung. Es ist neben anderen Gesetzen und Verordnungen in das deutsche Recht eingebettet:

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Handelsgesetzbuch (HGB)
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Sozialgesetzbuch (SGB)
  • Gesetz über den Versicherungsvertrag (GVVG)
  • Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV)

Pflichten des Versicherungsnehmers und des Versicherers

Das VVG legt grundlegende Pflichten und Rechte der Vertragsparteien fest, die sich im Wesentlichen aus dem Vertrag ergeben.

Pflichten des Versicherungsnehmers

  • Anzeigepflicht vor Vertragsschluss: Der Versicherungsnehmer hat vor Vertragsschluss alle ihm bekannten Gefahrerhöhungsgründe vollständig und wahrheitsgemäß anzuzeigen (§§ 19-20 VVG).
  • Pflicht zur wahrheitsgemäßen Angabe: Im Rahmen seiner Anzeigepflicht ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, alle vom Versicherer gestellten Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten, auch wenn sie für seine Entscheidung zum Vertragsangebot unerheblich erscheinen (§ 21 VVG).
  • Pflicht zur Prämienzahlung: Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, die vereinbarte Versicherungsprämie rechtzeitig und vollständig an den Versicherer zu zahlen (§§ 37-39 VVG).
  • Mitwirkungspflicht im Schadensfall: Im Schadensfall hat der Versicherungsnehmer mitzuwirken, um den Schaden abzuwenden oder zu mindern und dabei die Weisungen des Versicherers zu beachten (§§ 81-87 VVG).

Pflichten des Versicherers

  • Pflicht zur Leistung im Versicherungsfall: Der Versicherer hat im Versicherungsfall unverzüglich die vereinbarte Entschädigung zu leisten, sofern die im Vertrag vereinbarten Voraussetzungen vorliegen (§§ 4, 16, 62, 102 VVG).
  • Pflicht zur Aufklärung und Transparenz: Der Versicherer ist verpflichtet, den Versicherungsnehmer vor Vertragsschluss über die wesentlichen Bestandteile des Versicherungsvertrages zu informieren und ihm sämtliche Informationen zugänglich zu machen, die für seine Entscheidung von Bedeutung sein könnten (§§ 7a, 30 VVG; VVG-InfoV).
  • Auskunfts- und Beratungspflicht: Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer über die Bedeutung von Vertragsänderungen zu informieren und auf besondere Risiken hinzuweisen (§§ 6, 28a VVG).

Vertragliche Gestaltung und Rechtsfolgen von Verstößen gegen das Versicherungsvertragsgesetz

Das VVG ermöglicht den Vertragsparteien die flexible Gestaltung eines Versicherungsvertrages, jedoch unter Berücksichtigung bestimmter gesetzlicher Vorgaben.

Gestaltungsspielräume im Versicherungsvertrag

Die Vertragsparteien können grundsätzlich weitgehend frei über die vertraglichen Bestandteile entscheiden, solange diese den gesetzlichen Regelungen (insbesondere im VVG) und anderen zwingenden Vorschriften entsprechen. Unter anderem können sie folgende Aspekte variabel gestalten:

  • Vertragstyp und Risikodeckung
  • Versicherungssumme und Umfang der Leistungen
  • Laufzeit und Vertragskündigungsbedingungen
  • Höhe der Versicherungsprämie

Der Versicherungsvertrag muss jedoch stets den in §§ 1-48 VVG festgelegten allgemeinen Vorschriften und den für die jeweilige Versicherungsart relevanten weiteren Vorschriften entsprechen.

Rechtsfolgen von Verstößen gegen das Versicherungsvertragsgesetz

Verstöße gegen das VVG können verschiedene Rechtsfolgen nach sich ziehen, die je nach Schwere und Art des Verstoßes variieren:

  1. Bei einer Verletzung der Anzeigepflicht vor Vertragsschluss hat der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag anzupassen (§§ 19-23 VVG).
  2. Bei einer Verletzung der Prämienzahlungspflicht kann der Versicherer nach Mahnung und erfolglosem Ablauf anderer gesetzlicher Fristen den Versicherungsvertrag fristlos kündigen (§ 37 Abs. 2 VVG).
  3. Bei einer Verletzung der Obliegenheiten im Schadensfall, also der Pflichten des Versicherungsnehmers im Schadensfall, kann der Versicherer die Leistung teilweise oder vollständig verweigern (§ 28 Abs. 2 VVG).

Änderungen des Versicherungsvertragsgesetzes in den letzten Jahren

In den letzten Jahren gab es verschiedene Änderungen im Versicherungsvertragsgesetz, die sowohl Versicherer als auch Versicherungsnehmer betreffen. Nachfolgend sind die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:

  1. Zum 1. Januar 2008 trat die umfassende Reform des Versicherungsvertragsgesetzes in Kraft. Diese Reform hatte zum Ziel, den Versicherungsnehmer besser zu schützen und einen Ausgleich der Interessen zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer zu schaffen. Wesentliche Änderungen betrafen unter anderem die Anzeigepflicht, die Informationspflichten des Versicherers und die Regelungen zur Prämienzahlung.
  2. Im Mai 2012 trat das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts in Kraft. Damit wurden unter anderem die Regelungen zur Vermittlung von Versicherungsprodukten im VVG angepasst (§ 34d Gewerbeordnung).
  3. Zum 23. Februar 2018 wurden durch das Versicherungsvertriebsrechts-Änderungsgesetz (IDD-Umsetzungsgesetz) zahlreiche Vorschriften im VVG und anderen Gesetzen aufgrund der EU-Richtlinie über Versicherungsvertrieb (IDD) geändert. Die Änderungen bezogen sich insbesondere auf die Informationspflichten der Versicherer und die Beratungspflichten der Versicherungsvermittler.
  4. Am 1. Januar 2019 trat das Gesetz zur Einführung einer Pflichtversicherung für freiwillig Wehrdienstleistende und ehrenamtliche Helfer in Rettungsdiensten in Kraft. Die Regelungen ergänzten das VVG um Vorschriften betreffend diese Versicherungspflicht (§§ 243a-243d VVG).

Fragen und Antworten (FAQs) zum Versicherungsvertragsgesetz

In diesem Abschnitt werden häufig gestellte Fragen rund um das Thema Versicherungsvertragsgesetz beantwortet.

Was ist die Anzeigepflicht im Sinne des Versicherungsvertragsgesetz?

Die Anzeigepflicht bezieht sich auf die Pflicht des Versicherungsnehmers, vor Vertragsschluss alle ihm bekannten Gefahrerhöhungsgründe vollständig und wahrheitsgemäß an den Versicherer zu melden. Dies dient der Risikoeinschätzung des Versicherers und ermöglicht eine angemessene Prämiengestaltung (§§ 19-20 VVG).

In welchen Fällen kann der Versicherungsnehmer vom Versicherungsvertrag zurücktreten?

Der Versicherungsnehmer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Versicherer gegen seine Aufklärungs- oder Informationspflichten verstoßen hat oder wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder Irrtum vorliegen (§§ 8, 22, 23 VVG).

Muss der Versicherungsnehmer die Prämie zahlen, wenn der Versicherer noch keine Leistung erbracht hat?

Grundsätzlich ist der Versicherungsnehmer zur Zahlung der vereinbarten Prämien verpflichtet, unabhängig davon, ob der Versicherer bereits eine Leistung erbracht hat oder nicht (§§ 37-39 VVG). Die Pflicht zur Zahlung der Versicherungsprämien laut Vertrag besteht unabhängig von der Inanspruchnahme der Versicherungsleistungen.

Wie lange hat der Versicherer Zeit, um im Versicherungsfall eine Entscheidung zu treffen und die Leistung zu erbringen?

Der Versicherer ist verpflichtet, die Leistung im Versicherungsfall „unverzüglich“ zu erbringen, nachdem er die für die Entschädigung erforderlichen Feststellungen getroffen hat (§ 4 Abs. 1 VVG). Im Fall einer berechtigten Deckungsanfrage des Versicherungsnehmers hat der Versicherer 2 Wochen Zeit für eine Antwort (§ 25a VVG).

Ist es möglich, einen Versicherungsvertrag auf andere Personen zu übertragen?

Die Übertragung eines Versicherungsvertrages auf Dritte ist grundsätzlich möglich, wenn alle beteiligten Parteien – also der bisherige Versicherungsnehmer, der neue Versicherungsnehmer und der Versicherer – zustimmen (§ 105 VVG). Dabei müssen auch die gesetzlichen Vorgaben für risikorelevante Informationen beachtet werden.

Muss der Versicherer den Versicherungsnehmer auf Vertragsänderungen hinweisen?

Ja, der Versicherer ist aufgrund seiner Informationspflicht dazu verpflichtet, den Versicherungsnehmer über vorgeschlagene Änderungen an dem Versicherungsvertrag sowie deren Bedeutung zu informieren, bevor diese wirksam werden können (§ 28a VVG).

Was sind Stillschweigende Vertragsverlängerungen, und sind diese zulässig?

Stillschweigende Vertragsverlängerungen sind in den meisten Versicherungsverträgen üblich und rechtlich zulässig, solange diese vertraglich geregelt sind. In der Regel verlängert sich ein Versicherungsvertrag automatisch um eine weitere Vertragsperiode, wenn er nicht innerhalb einer bestimmten Frist (meist 1-3 Monate) vor Ablauf gekündigt wird. Dies ist in § 8 Abs. 1 VVG geregelt.

Fazit

Das Versicherungsvertragsgesetz ist ein umfassendes Regelwerk, das den rechtlichen Rahmen für die Gestaltung von Versicherungsverträgen in Deutschland setzt. Es ist wichtig, die grundlegenden rechtlichen Aspekte des VVG zu kennen, damit Versicherungsnehmer und -geber ihre Rechte und Pflichten verstehen und ein ausgewogenes Vertragsverhältnis gestalten können. In diesem Beitrag wurden wesentliche Bestimmungen des VVG, die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, die Vertragsfreiheit und Rechtsfolgen von Verstößen gegen das Gesetz sowie wichtige Änderungen in jüngster Zeit erläutert. Darüber hinaus wurden häufig gestellte Fragen zum Thema beantwortet, um den Lesern ein umfassendes Verständnis des Versicherungsvertragsgesetzes zu vermitteln.

Versicherungsvertragsgesetz: Rechtsaspekte und Änderungen (2024)

FAQs

Was besagt das Versicherungsvertragsgesetz? ›

Das Versicherungsvertragsgesetz – kurz VVG – regelt die konkrete Ausgestaltung von Versicherungsverträgen, insbesondere mit Blick auf Rechte und Pflichten von Verbrauchern auf der einen und Versicherungsgesellschaften auf der anderen Seite.

Wer hat alle Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag? ›

Normalerweise ist die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer auch die versicherte Person. Der- oder diejenige übernimmt alle Pflichten aus dem Versicherungsvertrag. Die versicherte Person ist diejenige, für die der Versicherungsschutz besteht.

Was umfasst der Versicherungsvertrag? ›

Inhalt des Versicherungsvertrages ist die Gewährung von Versicherungsschutz gegen Beitragszahlung, welche der Versicherungsnehmer zu erbringen hat. Durch die Abgabe von zwei übereinstimmenden rechtsgeschäftlichen Willenserklärungen zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer kommt der Versicherungsvertrag zustande.

Wann gilt das VVG? ›

Versicherungsvertragsgesetz (Deutschland)
Basisdaten
Inkrafttreten der Neufassung am:30. November 2007 bzw. 1. Januar 2008
Letzte Änderung durch:Art. 4 G vom 11. April 2024 ( BGBl. I Nr. 119 vom 16. April 2024)
Inkrafttreten der letzten Änderung:17. April 2024 (Art. 9 Absatz 2 G vom 11. April 2024)
GESTA:G013
12 more rows

Was sind die vier Elemente eines Versicherungsvertrages? ›

Für einen rechtsverbindlichen Vertrag sind vier Elemente erforderlich: (1) Angebot und Annahme, (2) Gegenleistung, (3) Rechtszweck und (4) zuständige Parteien . Das Inkrafttreten einer Police ist das Datum, an dem der Versicherer ein Angebot des Antragstellers „wie geschrieben“ annimmt.

Auf welchen rechtlichen Grundlagen basieren Versicherungsverträge? ›

Worauf beruhen Versicherungsverträge nach dem Prinzip, das im Versicherungsvertragsrecht festgehalten wird? Versicherungsverträge beruhen auf dem Prinzip der Risikoteilung, wobei die gesammelten Prämien aller Versicherten die Leistungen im Schadensfall finanzieren.

Welche Gesetze gelten für Versicherungen? ›

Den gesetzlichen Rahmen geben vor allem das Versicherungsaufsichtsgesetz ( VAG ), das Versicherungsvertragsgesetz ( VVG ) und das Bürgerliche Gesetzbuch ( BGB ) vor.

Was ist die Grundlage eines Versicherungsvertrages? ›

Versicherungsverträge werden ausschließlich als Mittel zum Schutz vor unerwarteten Ereignissen abgeschlossen, nicht als Mittel, um aus einem Verlust Profit zu schlagen. Der Versicherte wird also durch das Prinzip der Entschädigung vor Verlusten geschützt, aber durch Klauseln, die ihn daran hindern, durch Betrug Profit zu machen.

Was fällt unter Versicherungsrecht? ›

Das Versicherungsrecht deckt unterschiedliche Rechtsbereiche ab wie beispielsweise Sach-, Personen-, Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherungen. Bei einem Streit mit Ihrer Versicherung können Sie sich unter anderem kostenfrei an einen Versicherungs- oder PKV-Ombudsmann wenden.

Wie heißen die 4 Versicherungen? ›

Krankenversicherung für jede in Deutschland lebende Person. Kfz-Haftpflichtversicherung für Autobesitzer:innen. Arbeitslosen- und Rentenversicherung für Angestellte. Betriebshaftpflicht für Gewerbetreibende.

Was sind die drei wichtigsten Versicherungen? ›

Krankenversicherung. private Haftpflichtversicherung. Hausrat- und Wohngebäudeversicherung bei Eigentum.

Welche verschiedenen Merkmale hat ein Versicherungsvertrag? ›

Der Versicherungsvertrag ist insofern einzigartig, als dass er nicht nur die sechs üblichen Bedingungen kommerzieller Verträge erfüllt, sondern auch vier besonderen Merkmalen unterliegt, nämlich Höchster Treu und Glauben, Versicherbares Interesse, Entschädigung und deren zwei Folgerungen, Subrogation und Beitrag sowie unmittelbare Ursache .

Wann erlischt ein Versicherungsvertrag? ›

In der Regel laufen die Verträge über ein Jahr, höchstens dürfen Sach- und Unfallversicherung eine Vertragslaufzeit von drei Jahren haben. Die meisten Versicherungen verlängern sich danach automatisch um jeweils ein Jahr, sofern der Kunde den Vertrag nicht rechtzeitig kündigt.

Was ist der Unterschied zwischen Zusatzversicherung und VVG? ›

Zusatzversicherungen sind freiwillige Versicherungen für zusätzliche Bedürfnisse. Sie unterstehen im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) nur minimalen gesetzlichen Bestimmungen. Die Grundversicherung hingegen ist Teil der Sozialversicherungen.

Wann ist das VVG anwendbar? ›

3.1.1.

Das VGG gilt für Verbraucherverträge, also für Verträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher. Im Geltungsbereich des VGG muss der Unternehmer als Anbieter und der Verbraucher als Nachfrager auftreten („Business to Consumer“ oder kurz „B2C“).

Was regelt das VVG? ›

Versicherungsaufsichtsgesetz. Das Versicherungsaufsichtsgesetz regelt die Aufsicht des Bundes über Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler. Es bezweckt insbesondere den Schutz der Versicherten vor den Insolvenzrisiken der Versicherungsunternehmen und vor Missbräuchen.

Was bedeutet Auskunftspflicht im Zusammenhang mit dem Versicherungsvertragsgesetz? ›

1Der Versicherer ist verpflichtet, auf Verlangen des Versicherungsnehmers oder der versicherten Person Auskunft über und Einsicht in Gutachten oder Stellungnahmen zu geben, die er bei der Prüfung seiner Leistungspflicht über die Notwendigkeit einer medizinischen Behandlung eingeholt hat.

References

Top Articles
What is "Transfiguration of Mind/Soul/Body" in Path of Exile (POE)? | Gamers Lists
Autentico_Guided_Practice Pages 1-50 - Flip PDF Download
Ukc Message Board
Varsity Competition Results 2022
ALLEN 'CHAINSAW' KESSLER | LAS VEGAS, NV, United States
Best Places To Get Free Furniture Near Me | Low Income Families
Academic Calendar Biola
Suriname vacancies - working in Paramaribo - Teleperformance
My.doculivery.com/Crowncork
Weldmotor Vehicle.com
888-490-1703
Best Conjuration Spell In Skyrim
Ropro Cloud Play
Walmart Listings Near Me
Vegamovies 2023 » Career Flyes
24 Hour Pharmacy St Louis Mo
Downloahub
309 Marshall Passage
Real Caca Girl Leak
Aluminum Model Toys
Rainbird E4C Manual
Server - GIGABYTE Costa Rica
C.J. Stroud und Bryce Young: Zwei völlig unterschiedliche Geschichten
Chittenden County Family Court Schedule
Horned Stone Skull Cozy Grove
Receive Sms Verification
Ringcentral Background
More on this Day - March, 7
Gmail Psu
Antique Wedding Favors
Meaty Sugar Lump
Great Clips Radio Road
Bully Scholarship Edition Math 5
How to Grow Boston Fern Plants Outside - Gardening Channel
Iggy Azalea Talks Dancing Off Into the Sunset on Her Own Terms With ‘The End of an Era’
Visit.lasd
Wyze Recover Deleted Events
Woude's Bay Bar Photos
Surprise | Visit Arizona
Speedstepper
Dumb Money Showtimes Near Maya Cinemas Salinas
123Movies Iron Man 2
Matt Laubhan Salary
Ontdek Sneek | Dé leukste stad van Friesland
Payback Bato
Apartments for Rent in Atlanta, GA - Home Rentals | realtor.com®
Why Did Anthony Domol Leave Fox 17
Tyler Sis Ferg
Circle K Wikipedia
Transportationco.logisticare
C-Reactive Protein (CRP) Test Understand the Test & Your Results
tweedehands auto kopen in Gilze en Rijen
Latest Posts
Article information

Author: Rueben Jacobs

Last Updated:

Views: 6139

Rating: 4.7 / 5 (57 voted)

Reviews: 88% of readers found this page helpful

Author information

Name: Rueben Jacobs

Birthday: 1999-03-14

Address: 951 Caterina Walk, Schambergerside, CA 67667-0896

Phone: +6881806848632

Job: Internal Education Planner

Hobby: Candle making, Cabaret, Poi, Gambling, Rock climbing, Wood carving, Computer programming

Introduction: My name is Rueben Jacobs, I am a cooperative, beautiful, kind, comfortable, glamorous, open, magnificent person who loves writing and wants to share my knowledge and understanding with you.